Ethikberaterinnen und Ethikberater des AEB
Ethische Fallgespräche
Moderierte Gespräche bei medizinethischen Fragen
Bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten gibt es manchmal Fragen, die schwer zu beantworten sind.
Wenn Sie krank sind und ärztliche und pflegerische Hilfe benötigen,
fragen Sie sich vielleicht:
- Was ist das Beste für mich?
- Was raten Ärzte, Pflegende oder Zugehörige? Unterscheiden sich ihre Ratschläge?
- Was ist für Sie das Wichtigste?
- Gibt es in dieser Sache einen Konflikt?
- Ist Ihr Zugehöriger oder Ihre Zugehörige, der Patient oder die Patientin krank und kann nicht mehr selbst sagen, was er oder sie will?
Mit Ihren Fragen können Sie beim Ambulanten Ethikkomitee anrufen.
Tel: 0152 / 57 17 06 97
Fax: 0234 / 57 92 65 19
Wir vom AEB organisieren ein Gespräch, zu dem wir alle wichtigen Beteiligten einladen:
Sie, rechtliche Stellvertreter, Arzt oder Ärztin, Pflegekraft und eventuell andere für Sie wichtige Menschen. Hinzu kommen zwei oder drei Ethikberater, die zertifiziert sind und sich mit medizinethischen Fragen auskennen. Einer ist der Moderator, einer schreibt mit und einer passt auf, dass nichts übersehen wird. Wir treffen uns an einem Tisch für eine Stunde. Unser Gespräch folgt diesem Leitfaden:
Was sind Ihre Fragen?
Wir sammeln die Fakten:
- Wie lautet die Diagnose?
- Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
- Welchen Krankheitsverlauf können wir erwarten, wenn wir behandeln?
- Welchen Krankheitsverlauf können wir erwarten, wenn wir nicht behandeln?
- Gibt es wichtige Aspekte bei der Pflegebedürftigkeit?
- Welche verschiedenen Behandlungen kann die Pflege anbieten?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten?
Danach geht es um die Selbstbestimmung und um das, was für Sie wichtig ist:
- Sind Sie über alles aufgeklärt oder müssen noch wichtige Fragen beantwortet werden?
- Was ist für Sie wichtig und was wollen Sie?
Wenn es um einen Patienten oder einen Zugehörigen geht, stellen wir folgende Fragen:
- Ist der Patient einwilligungsfähig?
- Ist der Patient nicht einwilligungsfähig?
Wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist:
- Gibt es eine Patientenverfügung?
- Gibt es eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzliche Betreuung?
- Was ist der mutmaßliche Wille?
- Gibt es aktuelle Anzeichen dafür, was der Patient will?
Dann diskutieren wir gemeinsam und wägen folgende Punkte ab:
- Was ist für Sie wichtig oder was ist der Wille des Patienten?
- Was wäre aus der Sicht der Behandler, Zugehörigen oder Betreuer das Beste für Sie oder den Patienten?
- Womit schaden wir am wenigsten?
- Müssen wir bei der Behandlung an andere Menschen denken, denen gegenüber wir gerecht sein müssen?
Bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten gibt es manchmal Fragen, die schwer zu beantworten sind.
Dieses Angebot gilt, wie gesagt, für Sie alle! Bochumer Bürgerinnen und Bürger, Pflegende, Betreuerinnen und Betreuer, Ärztinnen und Ärzte können sich an das AEB wenden, wenn sie sich wünschen, durch ein moderiertes gemeinsames Gespräch gute Grundlagen für eine Entscheidungsfindung bei medizinethischen Fragen zu erarbeiten.
Ambulantes Ethikkomitee Bochum e. V. (AEB)
Geschäftsstelle: Am Heerbusch 3, 44894 Bochum
Telefon: 0152 57170697, Telefax: 0234 57926519
info@ethikkomitee-bochum.de, www.ethikkomitee-bochum.de
Koordination@ae-bochum.de
Info-Flyer zur Ethischen Fallberatung in Leichter Sprache:
im Voraus
Planen
Advance Care Planning
Behandlung im Voraus Planen in Bochumer Einrichtungen der stationären Pflege und in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Assistenzbedarf
Seit Dezember 2017 ist der § 132g des Hospiz- und Palliativgesetzes in Kraft getreten. Seither können Einrichtungen der stationären Pflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ihre Bewohnerinnen und Bewohner bei deren gesundheitlichen Vorausplanung beraten. Ausgebildete Gesprächsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen die in den Einrichtungen lebenden Menschen bei den Überlegungen und der Dokumentation ihrer Behandlungswünsche für gesundheitliche Krisen, in denen sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Somit wird es immer häufiger vorkommen, dass vor allem die Hausärzte, aber auch die Notärzte mit Patientenverfügungen zu tun haben, die auf diese Weise entstanden sind.
Dieses Vorgehen entspricht dem „Advance Care Planning“ aus den angloamerikanischen Ländern – übersetzt bedeutet das: Behandlung im Voraus Planen. Dieses Konzept ist entstanden, da das konventionelle Instrument der Patientenverfügung in der konkreten Anwendung häufig nicht hilfreich ist. Vor allem, weil oft gar keine Patientenverfügung gemacht wurde. Oder, weil sie von den Vorausplanenden nicht richtig verstanden wurde oder auf die konkrete Situation nicht zutrifft.
Behandlung im Voraus Planen beschäftigt sich mit den Lebenszielen von Menschen und damit, wie Medizin sie dabei unterstützen kann, diese Ziele zu ermöglichen. Es kann also sein, dass ein Bewohner in den Einrichtungen für sich keine anstrengende Therapie mehr wünscht und auf Intensiv- und Krankenhaustherapie verzichten möchte, obwohl es dafür noch eine Indikation gäbe. Und andererseits gibt es Bewohner, die trotz geringer Chancen noch eine Maximaltherapie fordern. Diese fehlende Reichweitenbeschränkung ist gesetzlich verankert. Sie stellt uns Ärzte aber vor große Herausforderungen, wenn wir uns in gesundheitlichen Krisen unserer Patientinnen und Patienten auf deren Patientenverfügungen verlassen sollen.
Das Ambulante Ethikkomitee Bochum e.V. (AEB) bildet Gesprächsbegleiter und -begleiterinnen nach den Standards der wissenschaftlichen Fachgesellschaft ACP-Deutschland aus und ist von wichtigen Entscheidungsträgern der Region am 20.11.2018 beauftragt worden, Behandlung im Voraus Planen in der Region bekannt zu machen und zu implementieren. Die Region muss sich mit dem neuen Instrument der gesundheitlichen Vorausplanung auseinandersetzen – damit Menschen so behandelt werden können, wie sie das wollen, auch wenn sie nicht (mehr) entscheidungsfähig sind.
und
Plenartreffen
für Profis im
Gesundheitswesen
Das Ambulante
Ethikkomitee
Bochum e.V. (AEB)
Dem Vorstand des Ambulanten Ethikkomitees e.V. ist ein professioneller Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen sehr wichtig.
Dazu bietet das Ambulante Ethikkomitee Bochum monatlich Qualitätszirkel zu aktuellen medizinethischen Themen an.
Gesprächsbegleiterinnen und -begleiter, die in den stationären Einrichtungen der Pflege und in stationären Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Formulierung ihrer Patientenverfügungen unterstützen, können sich alle zwei Monate bei Plenarsitzungen treffen, um über aktuelle Fragen bei ihrer Arbeit zu sprechen.
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Ambulantes Ethikkomitee Bochum e.V.
Volksbank Bochum Witten eG
IBAN: DE91 4306 0129 0368 6028 00
BIC: GENODEM1BOC
Ambulantes Ethikkomitee Bochum e.V.
Am Heerbusch 3, 44894 Bochum
Telefon 0152 571 706 97 /// Telefax 0234 579 265 19
info@ethikkomitee-bochum.de /// www.ethikkomitee-bochum.de